Im Notfall/ bei akuter Gefahr
Wenn du misshandelt oder bedroht wirst
Wenn du (und deine Kinder) akut gefährdet oder bedroht seid:
- Schließe dich mit einem Telefon in einem Zimmer ein oder flüchte (mit deinen Kindern) aus der Wohnung. Versuche außerdem bei der Nachbarschaft oder deinem Umfeld auf dich und deine Situation aufmerksam zu machen.
- Ruf sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.
- Die Polizei kann deine/n Partner*in dann aus der Wohnung wegweisen. Die gewalttätige Person muss dann die Wohnung verlassen und muss sich dieser für einen bestimmten Zeitraum fernhalten.
- Du kannst auch dann dein Einverständnis geben, dass eine Interventionsstelle/ eine Beratungsstelle zeitnah mit dir Kontakt aufnimmt. Du kannst dich aber auch selbst an eine Beratungsstelle wenden.
Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache!
- Wenn du dich trotz polizeilicher Maßnahmen in der Wohnung nicht sicher fühlst, kannst du (mit deinen Kindern) Schutz in einem Frauenhaus finden. Die Polizei kann dir bei der Suche nach einem Frauenhausplatz helfen.
Das Autonome Frauenhaus Tübingen und die Beratungsstelle Häusliche Gewalt unterstützt dich bei der Suche nach einem Frauenhausplatz, melde dich gerne bei uns.
Du kannst auch auf folgender Internetseite deutschlandweit nach einem Frauenhausplatz suchen: www.frauenhaus-suche.de.
Informationen und Beratung bekommst du außerdem auch rund um die Uhr über das kostenfreie bundesweite Hilfetelefon zu Gewalt gegen Frauen unter der Nummer 08000 116 016.
Wenn du noch nicht weißt, ob du anzeigen möchtest, kannst du in jedem Fall deine Verletzungen von einer Ärztin*/ einem Arzt* attestieren lassen. So hast du auch noch nachträglich Beweise für eine spätere Anzeige.
Was sind K.O.-Tropfen?
„K.O.-Tropfen“ sind unterschiedliche Substanzen. Häufig handelt es sich dabei um Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB). K.O.-Tropfen sind farblos und in Getränken oder im Essen nicht zu schmecken.
Die Wirkung ist unterschiedlich, je nach Dosierung und wie Menschen sie vertragen. Nach 10 bis 20 Minuten setzen Schwindelgefühle und Übelkeit ein, Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Immer mehr Frauen* und Mädchen* werden Opfer von Vergewaltigungen nach K.O.-Tropfen. Die Tropfen werden von Täter*innen zumeist in offenstehende Getränke gegeben, oft in Clubs, auf Partys, Betriebsfeiern oder Familienfesten. Die eigene Wohnung kann aber genauso zum Tatort werden.
K.O.-Tropfen machen zuerst willenlos und dann bewusstlos.
Viele Frauen* verspüren Schwindel, ihnen wird übel, sie fühlen sich nicht mehr gut, so als hätten sie zu viel getrunken. Die Wirkung setzt langsam ein, das gibt den Täter*innen Zeit, die Frauen* an einen anderen Ort zu bringen.
Betroffene Frauen* haben nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit oft keinerlei Erinnerung an das, was ihnen passiert ist, oder sie können sich nur bruchstückhaft erinnern. Sie wachen oft an fremden Orten auf, wissen nicht, wie sie dorthin gekommen sind. Manchmal ist es den Frauen* gleich bewusst, dass sie einen sexuellen Übergriff erlebt haben. Dennoch trauen sich nur wenige Frauen* eine Anzeige zu machen, da viele denken, ihnen würde unterstellt werden, dass sie zu viel getrunken haben, da sie sich ja nicht erinnern können.
K.O.-Tropfen sind nur für kurze Zeit in Blut und Urin nachweisbar.
Bei dem Verdacht auf K.O.-Tropfen kannst du dich an die Polizei unter der Notrufnummer 110 wenden oder an den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112. Du solltest schnell eine Ärzt*in oder einen Arzt* aufsuchen oder in ein Krankenhaus gehen, da die K.O.-Tropfen nur 12 Stunden nachweisbar sind. Dies dient deiner Vergewisserung, möglicherweise kann in einem eventuellen Strafverfahren das Ergebnis der Probe auch als nicht verwertbar gelten.
Wie kannst du dich schützen, wenn du in Clubs und auf Partys unterwegs bist?
- Lass dein Glas nicht unbeobachtet, mach einen Bierdeckel darauf oder einen Deckel auf die Flasche. Hol dir bei uns einen sogenannten Spikey, das ist ein Flaschenpropf für einen Strohhalm, so kann nichts schnell in die Flasche gemacht werden.
- Sprecht euch ab, wenn ihr zu mehreren Feiern geht. Lasst keine*n zurück, die für euch „seltsam“ wirken.
- Nimm nur Getränke an, wenn sie gerade eingeschenkt oder überreicht wurden an der Theke.
- Hol dir Hilfe vom Personal oder Freundinnen*, wenn es dir im Club oder auf der Party plötzlich schlecht und schwindelig wird und du merkst, dass etwas nicht mehr stimmt.
- Suche bitte sofort eine Ärztin*oder einen Arzt* auf, das Krankenhaus oder die Polizei, wenn du den Verdacht hast, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben.
AGIT Frauen* bietet Beratung und Unterstützung an, melde Dich gerne bei uns.
Nach einer Vergewaltigung
Die meisten Frauen* empfanden während einer Vergewaltigung Ekel, erlitten massive Ängste, häufig akute Todesängste. Sie erlebten in dieser Situation einen völligen Kontrollverlust über ihren Körper und ihren Willen. Wenn der/ die Täter*in bekannt oder gut vertraut ist, bedeutet die Vergewaltigung darüber hinaus einen massiven Vertrauensmissbrauch.
Manche Frauen* waren starr vor Angst und ließen die Vergewaltigung scheinbar teilnahmslos über sich ergehen. Einige wehrten sich körperlich oder verbal. Andere verhielten sich scheinbar entgegenkommend, um so die Gefahr für ihr Leben zu verringern. Jede Verhaltensweise stellt einen Schutzmechanismus dar, der in einer extrem bedrohlichen Situation entwickelt wird, um das eigene Überleben zu sichern und ist in Ordnung.
Nach einer Vergewaltigung oder dem Versuch einer Vergewaltigung kannst du jederzeit in der Notfallambulanz der Universitäts-Frauenklinik Tübingen akut medizinisch versorgt werden. Hier bekommst du bei Bedarf auch „Die Pille danach“.
Es gibt unterschiedliche Wege, was du machen kannst nach einer Vergewaltigung. Meistens steht die Frage im Raum, ob du anzeigen wirst, eventuell haben auch schon Andere die Polizei gerufen und die Kriminalpolizei ist schon beteiligt, obwohl du das eventuell gar nicht wolltest oder noch nicht entschieden hattest.
Du kannst sofort Spuren sichern lassen, ohne gleich die Kriminalpolizei hinzuziehen, also ohne Anzeige als "Verfahrensunabhängige Spurensicherung". Das ist kostenlos.
Du kannst dich davor oder dort für eine Anzeige entschließen, evtl. später anzeigen oder dich gegen eine Anzeige entscheiden. Das ist dein Recht!
Falls du anzeigen möchtest können wir dich beraten und informieren, was im Rahmen einer Anzeige auf dich zukommt und wie die juristische Vorgehensweise ist.
Wenn du noch nicht weißt, ob du anzeigen möchtest, können die Spuren für mindestens zwölf Monate in der Universitäts-Frauenklinik Tübingen aufgehoben werden. So hast du auch noch nachträglich Beweise für eine spätere Anzeige.
Für die Untersuchungen wende dich bitte an die Universitäts-Frauenklinik Tübingen, Calwer Straße 7, 72076 Tübingen.
Wenn die Tat schon länger zurückliegt kannst du ebenfalls Hilfe und Unterstützung erhalten.
AGIT Frauen* bietet Frauen*, die von sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind umfassende Beratung und Unterstützung bei Fragen, Klärungs- und Bewältigungsprozessen.