Interventionsstelle Häusliche Gewalt
Die Interventionsstelle Häusliche Gewalt hilft Opfern in der akuten Krisensituation nach einem Polizeieinsatz und der Wegweisung der gewaltausübenden Person.
Mit dem Einverständnis der Betroffenen wird die Interventionsstelle von der Polizei oder dem Ordnungsamt benachrichtigt und vereinbart innerhalb von 24 Stunden einen Beratungstermin.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos und kann auf Wunsch in Ihrer Wohnung, bei uns in der Beratungsstelle oder an anderen Orten (z.B. Schule, Klinik) stattfinden.
Dolmetscher*innen können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Dabei helfen wir
Wir helfen Ihnen,
- Ihre Situation einzuschätzen und für Ihre Sicherheit zu sorgen,
- rechtliche Schritte einzuleiten, wie z.B. eine Anzeige zu erstatten,
- weitere Schutzmaßnahmen zu beantragen (Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz),
- bei der Sicherstellung Ihrer finanziellen Situation (Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Gerichtskostenbeihilfe etc.),
- beim Finden eines Frauenhausplatzes,
- bei der Kontaktaufnahme, Vermittlung zu weiteren Beratungseinrichtungen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Anwält*innen, sonstigen Behörden und Ämtern,
- sicheren Boden unter den Füßen zu finden,
- neue Perspektiven zu entwickeln.
Im Notfall
- Schließen Sie sich mit einem Telefon in einem Zimmer ein oder flüchten Sie mit Ihren Kindern aus der Wohnung.
- Rufen Sie sofort die Polizei: Notruf 110.
- Sollten Sie daran gehindert werden, können Sie am nächsten Tag Anzeige auf einem der Polizeireviere oder Polizeiposten in Ihrer Gemeinde erstatten.
- Lassen Sie sich Verletzungen so bald als möglich von einer Ärztin*/ einem Arzt* attestieren.
- Flüchten Sie mit Ihren Kindern in ein Frauenhaus, wenn Sie sich trotz polizeilicher Maßnahmen in der Wohnung nicht sicher fühlen.
- Geben Sie Ihre Einwilligung zu einem Beratungsangebot durch die Interventionsstelle.
Wer kann sich an uns wenden?
Kam es zu einem Polizeieinsatz leitet die Polizei oder das Ordnungsamt nach Ihrem Einverständnis Ihre Kontaktdaten an uns weiter.
Wir nehmen dann innerhalb von 24 Stunden (spätestens am nächsten Werktag) Kontakt mit Ihnen auf. Gab es bei Ihnen aktuell einen Polizeieinsatz mit Wohnungsverweis, aber ein pro-aktives Beratungsangebot blieb (bisher) aus, können Sie sich natürlich auch selbst bei der Interventionsstelle melden.
Im Unterschied zu einer Beratungsstelle leistet die Interventionsstelle hauptsächlich schnelle und kurzfristige Hilfe zur Erhöhung des Schutzes vor weiterer Gewalt.
Frauen*, die häusliche Gewalt erfahren, aber aktuell nicht die Polizei verständigt haben, können sich an unsere Beratungsstelle Häusliche Gewalt wenden.
Informationen für Angehörige, Freund*innen und Besorgte
Angehörige, Kolleg*innen, Freund*innen der Betroffenen aber auch professionelle Helfer*innen erhalten bei der Interventionsstelle Informationen über das Wohnungsverweisverfahren, die rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Wohnungsverweis & Gewaltschutzgesetz
Wenn Sie die Polizei gerufen haben, kann diese den/ die Täter*in bis zu 4 Tage aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen. Das nennt man Wohnungsverweis. Den Hausschlüssel muss der/ die Täter*in abgeben. Zum Tathergang werden Sie in Ihrer Wohnung getrennt befragt.
Verlängerung des Wohnungsverweis
Je nach Gefährdung entscheidet das zuständige Ordnungsamt am darauffolgenden Werktag über die Dauer des Wohnungsverweises. In den meisten Fällen wird ein Wohnungsverweis für 14 Tagen verfügt.
Die Betroffenen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, sich Unterstützung zu holen, in Ruhe weitere Schritte zu planen sowie Maßnahmen zur Beendigung der Gewalt einzuleiten. Lassen Sie Ihre/n Partner*in/ Mitbewohner*in nicht vorzeitig in die Wohnung zurückkehren, auch wenn er/ sie Sie bedrängen oder darum bitten sollte. Wenn der Täter trotz Wohnungsverweis zurückkehrt, rufen Sie sofort die Polizei.
Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Gewalthandlungen oder zum Schutz vor Nachstellung (Stalking) können bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte Tübingen und Rottenburg nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) beantragt werden. Das Gericht kann dem/ der Täter*in ein Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen und dem Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung bis zu einem halben Jahr zur alleinigen Nutzung überlassen – unabhängig davon, wer Eigentümer*in oder Mieter*in ist.
Amtsgericht Tübingen: Tel. (07071) 2002760
Amtsgericht Rottenburg: Tel. (07472) 98600
Nach dem Gewaltschutzgesetz können folgende Verbote ausgesprochen werden:
- Kontakt über Telefon, E-Mail oder Briefe aufzunehmen,
- sich Ihnen in einem bestimmten Umkreis zu nähern,
- sich an Orten aufzuhalten, die Sie oder Ihre Kinder häufig besuchen,
- die Wohnung zu betreten.
Ein Verstoß gegen diese Anordnungen ist strafbar. Hält der/ die Täter*in sich nicht an die gerichtlichen Auflagen, sollten Sie sofort die Polizei und das zuständige Amtsgericht informieren.
Über die Arbeit der Interventionsstelle
Eine Zusammenarbeit besteht mit allen Einrichtungen und Institutionen, die Opfer häuslicher Gewalt unterstützen. Die Interventionsstelle ist eingebunden in das Tübinger Interventionsprojekt Häusliche Gewalt (T.I.P.), einem Zusammenschluss von Polizei, Justiz, Stadtverwaltung, Landkreis Tübingen und Beratungsstellen zur Beendigung häuslicher Gewalt.
Die Interventionsstelle Häusliche Gewalt wurde im Januar 2006 eingerichtet. Sie wird gefördert durch den Landkreis Tübingen. Darüber hinaus ist auch diese Stelle auf Spenden, Bußgelder und andere finanzielle Zuwendungen angewiesen.
Informationen für Institutionen
Einrichtungen und Institutionen, die im Rahmen der Beratung oder Ausbildung mit dem Thema häusliche Gewalt konfrontiert werden, bieten wir Fortbildungen, Informationsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten an. Es besteht auch die Möglichkeit, Veranstaltungen im Tübinger Frauen*ProjekteZentrum in der Weberstr. 8 durchzuführen.
Kontakt
Interventionsstelle Häusliche Gewalt
Weberstr. 8 (im Frauen*ProjekteZentrum)
72070 Tübingen
E-Mail:
Ansprechpartnerin
Stephanie Wildenberg
Diplom-Pädagogin
Systemische Beraterin (SG)
Systemische Supervisorin (SG)
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Nach einem Polizeieinsatz melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Tel. (07071) 760706
Fax (07071) 709932
Anfahrt
Ab Hauptbahnhof Tübingen:
- Buslinien 8 (Symbol Tasse), 13 (Symbol Elefant), 16 (Symbol Schirm), 18 (Symbol Kapelle) und 19 (Symbol Brief) bis Haltestelle Parkhaus König.
- Buslinien 9 (Symbol Schloss), 11 (Symbol Kerze) und 12 (Symbol Birne) bis Haltestelle Bürgeramt.